ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Key Solutions – Kfz-Schlüssel-Service
Stand: 01.02.2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von Key Solutions – Kfz-Schlüssel-Service (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich:
Programmierung von Fahrzeugschlüsseln, Anlernen von Funkschlüsseln und Transpondern, Schlüsselvorbereitung, sonstige damit verbundene Serviceleistungen. Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, nicht jedoch den Erfolg, sofern technische oder fahrzeugbedingte Umstände diesem entgegenstehen.
§3 Eigentums- und Nutzungsnachweis
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten geeignete Nachweise vorzulegen:
Zulassungsbescheinigung Teil I, gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder schriftliche Vollmacht inklusive Ausweiskopie. Ohne diese Nachweise ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag abzulehnen.
§4 Technische Voraussetzungen (Batteriespannung / Bordnetz)
Für eine erfolgreiche Programmierung ist eine stabile Batteriespannung zwingend erforderlich. Mindestspannung vor und während der Programmierung: 12,0 Volt, empfohlener Bereich: 12,5 – 14,5 Volt. Die Nutzung eines Lade- oder Stützgeräts wird ausdrücklich empfohlen. Spannungseinbrüche können zu Programmabbrüchen, Fehlfunktionen oder Aktivierung fahrzeugseitiger Sicherheitssysteme führen. Der Kunde ist für den technisch ordnungsgemäßen Zustand der Batterie und des Bordnetzes verantwortlich.
§5 Fahrzeugzustand / Offenlegungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Arbeiten alle ihm bekannten:
elektronischen Reparaturen, Umbauten, Fehlermeldungen, Startprobleme, sonstigen Auffälligkeiten, vollständig mitzuteilen. Bei älteren Fahrzeugen oder unbekannter Fahrzeughistorie kann es trotz fachgerechter Durchführung zu elektronischen Problemen kommen.
§6 Haftungsausschluss bei fahrzeugbedingten Ursachen
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Programmabbrüche oder Folgeschäden, die verursacht werden durch:
unzureichende Batteriespannung, defekte Batterien, defekte Sicherungen, Relais oder Steuergeräte, Bordnetzprobleme, altersbedingten Verschleiß, bereits vorhandene elektrische Vorschäden. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Mängel erst während der Arbeiten zeigen.
§7 Haftungsausschluss bei Fremdeingriffen
Werden nach Beginn oder Abbruch der Arbeiten Eingriffe durch Dritte vorgenommen (z. B. Werkstätten, andere Dienstleister, Diagnosebetriebe, Auftraggeber), übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für:
den weiteren Zustand des Fahrzeugs, die Funktion von Steuergeräten, die Wiederherstellbarkeit von Systemen. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Arbeiten abzulehnen.
§8 Ablehnung und Abbruch von Aufträgen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, wenn:
technische Voraussetzungen nicht vorliegen, ein sicherer Abschluss nicht gewährleistet ist, ein erhöhtes oder unkalkulierbares Risiko besteht. Ein Abbruch stellt keine Pflichtverletzung dar.
§9 Vergütung / Kosten bei Abbruch
Anfahrtskosten und vorbereitende Leistungen sind auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag aus technischen Gründen nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Es gelten insbesondere:
50 € Anfahrtskosten, zusätzlich 20 € Pauschale bei Anfahrten über 40 Kilometer. Weitere vereinbarte Leistungen bleiben hiervon unberührt.
§10 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
§11 Keine Garantie / Keine Erfolgsgarantie
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für:
vollständige Funktionsfähigkeit aller Fahrzeugsysteme, dauerhafte Speicherung angelernten Schlüssel, Kompatibilität mit allen Fahrzeugvarianten. Es handelt sich um eine Dienstleistung, nicht um eine Garantievereinbarung.
§12 Zahlungsbedingungen, Verzug und Mahnkosten
Rechnungen sind nach Leistungserbringung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig und können in bar oder Banküberweisung beglichen werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen nur gegen Vorkasse oder Barzahlung zu erbringen.
1. Preise und Fälligkeit
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Zahlungsverzug
Der Kunde kommt automatisch mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
3. Verzugszinsen
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 1 BGB zu verlangen. Diese betragen 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
4. Mahnkosten
Für jede berechtigte Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzugs können Mahnkosten in Höhe von 2,50 € pro Mahnung berechnet werden. Die Mahnkosten decken ausschließlich die tatsächlich entstandenen Auslagen, insbesondere für Porto, Papier, Druck und Versand.
5. Nachweis geringerer Kosten
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§13 Berichterstellung / Dokumentationsaufwand
Die Erstellung von Berichten, Stellungnahmen, Diagnosen oder sonstigen schriftlichen Auskünften für Versicherungen, Gutachter, Leasinggesellschaften, Behörden oder sonstige Dritte stellt eine zusätzliche, kostenpflichtige Leistung dar. Diese Leistung wird nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch ab 69,00 € pro Vorgang. Auftraggeber und zahlungspflichtig ist stets der Kunde. Eine Kostenübernahme durch Dritte erfolgt ausschließlich im Verhältnis zwischen Kunde und Drittem.
§14 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
§15 Hinweis zum Kundenverkehr
Das Unternehmen erbringt ausschließlich mobile Dienstleistungen mit Servicefahrzeug im Bereich Kfz-Schlüssel.
Die angegebene Adresse stellt keine Betriebsstätte mit Kundenverkehr dar und dient ausschließlich als Geschäfts- und Wohnadresse.
Eine Leistungserbringung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ein persönliches Erscheinen ohne vorherige Kontaktaufnahme ist nicht vorgesehen.
§16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.